Tarifabschluss 2012/13

Heute liegt uns die Einigung des Tarifabschlusses vor:

ab 01.01.2012 + 3,1%

ab 01.01.2013 + 2,05%

Damit beträgt ab 2013 der Mindestlohn im Westen EUR 9,00 / h – im Osten EUR 7,56 / h.
Die Differenz verringert sich auf – 16 %.

Positiv ist, dass jetzt bereits eine Einigung vorliegt und damit Planungssicherheit gegeben ist.

Offen ist jetzt noch die Allgemeinverbindlichkeit, um den Mindestlohn festzuschreiben.
Hiervon gehen wir jedoch aus.

Verstärkung des Teams

Human Resources neu besetzt

Frau Meike A Saelz, Juristin, hat die Leitung unseres Personalbereiches übertragen erhalten.
Wir freuen uns mit Frau Saelz eine kompetente Gesprächspartnerin für Mitarbeiter, ARGE und Arbeitsgerichte gefunden zu haben!

Verstärkung im technischen Bereich

Mit Herrn Ruben Herzhoff – Dipl.W.Ing. – wird unser technischer Bereich wirkungsvoll verjüngt und kompetent verstärkt.

Zoll kontrolliert weiterhin Mindestlöhne

Der Leiter der Münchener Finanzkontrolle Rene Matschke plant die weitere Kontrolle der Mindestlöhne bei Zimmerreinigungskräften. Vor allem namhafter Hotels sollen verstärt kontrolliert werden. Die tatsächlichen Stundenleistungen- und löhne sollen nach einem Interview in der Hamburger Zeitschrift „Hinz und Kunzt“ verstärkt und detaillierter kontrolliert werden.

Im Oktober 2008 wurde durch Matschke eine Großrazzia in Münchener Tophotels durchgeführt. Hiernach wurde das Leading Hotel Bayerischer Hof zu einem hohen Bußgeld aufgefordert, da es die Mindestlohnregelung nicht einhielt. Durch ein Gerichtsverfahren wurde dieses allerdings zurückgewiesen

Nach diesem Urteil, sofern es nach Fortsetzung vor dem OLG Bamberg Bestand hat, dürfte es für das Zollamt in München schwer werden Hotels weiterhin mit Bußgeldern zu belegen. Denn der Vorworf, dass das Hotel als Vertragspartner von Reinigungsfirmen für deren Einhaltung von Mindestlöhnen haftbar zu machen ist, lässt sich nicht aufrecht erhalten. Bei Matschke stößt das branchenübliche Vorgehen auf Kritik: „Solange es Hotels gibt, die ihrer Reinigungsfirmen nicht anständig bezahlen, gibt es auch Firmen, die den gesetzlich vorgeschriebenen Branchen-Mindestlohn unterschreiten.“ Allerdings sieht der Finanzkontrolleur einen beginnenden Bewusstseinswandel bei den Hotelliers.

Quelle des Artikels: TOPHOTEL

 

 

Erfolgsmodell Mindestlohn

Besonders in dem Handwerk der Gebäudereinigung gilt der Mindestlohn als Erfolgsmodell. Unsere Tarifverträge sind seit Jahrzehnten allgemein verbindlich und ein branchenüblicher Mindestlohn. Bisher konnten über den gesamten Zeitraum keinen negativen Auswirkungen festgestellt werden.

Eher das Gegenteil konnten wir feststellen: Mit unseren Beschäftigtenzahlen liegen wir seit Jahren an der Spitze des Handwerks. Die Kontrolle der Mindestlöhne behindern nicht den Wettbewerb, sondern sorgen für einen fairen und transparenten Wettbewerb, der nicht durch Dumping geführt wird. Trotz Erhöhung des Mindestlohns kam es zu keiner massiven Verteuuerung unserer Reinigungsdienstleistungen.

 

1 Million Zimmer im 4/5 * Standard gereinigt!

Gestern konnten wir die 1 millionste Zimmerreinigung im 4 * und 5 * Segment unseres Arbeitsbereiches „Hotel“ verzeichnen!

Kompliment besonders an die Roommaids, Hausdamen und Assistentinen, die seit Jahren diese anspruchsvolle Aufgabe Tag für Tag bei unseren Kunden verrichten.

Ein Dankeschön an unsere treuen Kunden, die seit Jahren mit uns zusammenarbeiten!
Ein Ansporn für uns, in konstanter Qualität weiterzuarbeiten. Der Kundenzuspruch der letzten Monate gibt uns die Zuversicht, die 2. Million schneller zu erreichen!